Zuständig für die Leistungsgewährung im Kreis Steinfurt ist der „Persönliche Ansprechpartner“ (PAP) im Rathaus Ihres Wohnortes.
Ihr Anspruch auf das versicherungsfinanzierte Arbeitslosengeld ist ausgelaufen – oder Sie sind auf andere Weise anspruchsberechtigt? Dann können Sie im Kreis Steinfurt direkt im Rathaus Ihres Wohnortes einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen. Diesen Antrag bearbeitet der „Persönliche Ansprechpartner“ (PAP) der Stadt oder Gemeinde.
Informationen zum Arbeitslosengeld II und Antragsvordrucke finden Sie im Bereich 'Vordrucke'.
Hier finden Sie die Ansprechstelle vor Ort in Ihrer Stadt oder Gemeinde.
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