Anspruchsberechtigt

Wer ist anspruchsberechtigt?

Anspruch auf Unterstützung durch das Jobcenter können Sie haben, wenn Sie

  1. zwischen 15 und 65 bzw. 67 Jahre alt sind,
  2. mindestens drei Stunden täglich einer Arbeit nachgehen können,
  3. in der Bundesrepublik Deutschland wohnen,
  4. keine Arbeit haben oder Ihr Einkommen unterhalb des Existenzminimums liegt
  5. und Sie kein Vermögen besitzen, von dem Sie leben könnten.

Auch Ihre Kinder unter 25 Jahren und Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner bzw. Lebenspartnerin oder Lebenspartner erhalten Leistungen, wenn sie gemeinsam mit Ihnen leben und sie ebenfalls einen Anspruch auf Unterstützung haben.

  • Einsatz von Einkommen

    Unter Einkommen versteht der Gesetzgeber alle Einnahmen in Geld und in Geldeswert, die im Rahmen einer Erwerbstätigkeit, des Bundesfreiwilligendienstes oder eines Jugendfreiwilligendienstes zufließen. Hierzu zählen unter anderem der Lohn oder das Gehalt, Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit, Kindergeld, Unterhalt oder Renten – wie zum Beispiel die Halbwaisen- oder Witwenrente. Was darüber hinaus noch zum Einkommen gehört, erläutern wir Ihnen gerne.

  • Einsatz von Vermögen

    Zu Ihrem Vermögen zählt Ihr gesamtes – in Geld messbares – Eigentum. Zum Beispiel, falls vorhanden, Ihr Haus, Ihr Auto, Ihr Bank- und Sparguthaben oder Ihr Bargeld. Grundsätzlich müssen Sie Ihr vorhandenes Vermögen für Ihren Lebensunterhalt einsetzen, bevor sie Anspruch auf unsere Unterstützung haben. Allerdings ist ein Teil Ihres Vermögens geschützt, das bedeutet, es wird bei der Berechnung Ihrer Unterstützungsleistung nicht berücksichtigt. Sprechen Sie uns dazu gern an!