Wie kann ich Geldleistungen beantragen?
Sie müssen einen Antrag stellen, wenn Sie Geldleistungen nach dem SGB II erhalten wollen. Es ist wichtig, dass Sie ihn rechtzeitig stellen. Denn grundsätzlich gilt: Wir können Ihnen finanzielle Hilfen frühestens ab dem Ersten des Monats, in dem Sie den Antrag gestellt haben, gewähren, sofern die Voraussetzungen vorliegen.
Bitte beachten Sie, dass Sie für alle Leistungen nach dem SGB II ein Antrag stellen müssen. Bestimmte Leistungen wie beispielsweise Unterstützungsangebote aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für Ihre Kinder werden aber stillschweigend mitbeantragt.