Der Bescheid

Der Bewilligungsbescheid

Die Entscheidung über den Antrag auf Leistungen und jede spätere Änderung dieser Entscheidung teilen wir Ihnen in Form eines Be­scheides mit. Sie erhalten ihn per Post.

Einen schriftlichen Bescheid bekommen Sie unter anderem: 

  1. wenn Ihrem Antrag entsprochen wird,
  2. wenn Ihrem Antrag nicht oder nicht voll entsprochen wird, 
  3. wenn sich die Höhe der Leistung ändert
  4. oder wenn Sie die Leistung zu Unrecht erhalten haben und Sie diese zurückzahlen müssen.

Ihrem Bewilligungsbescheid können Sie unter anderem folgende Angaben entnehmen:

  1. die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft,         
  2. die Höhe der Leistungen,
  3. den Bewilligungszeitraum,
  4. die Berechnungsübersicht,
  5. die Bankverbindung
  6. sowie die Kranken- und Pflegeversicherung.

Der Bewilligungsbescheid ist lang und umfassend, weil er viele rechtliche Regelungen enthält. Falls Sie Fragen zu einer Entscheidung oder der Brechnung von Leistungen haben, sprechen Sie uns an, wir erklären Ihnen den Bescheid sehr gerne.