Leistungsarten

Welche Leistungen gibt es?

Unsere finanzielle Unterstützung umfasst verschiedene Bausteine, die den Lebensunterhalt von Ihnen und Ihrer  Familie sichern sollen. Dazu zählen regelmäßige und einmalige Leistungen.

  • Regelmäßige Leistungen

    Zu den regelmäßigen Leistungen zählen:

    • das Bürgergeld
    • Leistungen für Mehrbedarfe in Sonderfällen und
    • Bedarfe für Unterkunft und Heizung, soweit diese angemessen sind.
  • Einmalige Leistungen

    Einmalige Leistungen gewähren wir soweit erforderlich für:

    • die Erstausstattung einer Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,
    • die Erstausstattung für Bekleidung sowie Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt,
    • die Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten,
    • Schülerinnen und Schüler (soweit sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten) sowie für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen,
    • die tatsächlichen Aufwendungen für Schulausflüge,
    • die tatsächlichen Aufwendungen für mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen
    • die Ausstattung für den persönlichen Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren, die eine allgemeinbildende oder eine berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
    •  Teilnahme von Kindern unter 18 Jahren am Vereinssport, in Spielgruppen oder an Freizeiten.

Wie setzt sich das Bürgergeld zusammen?

Bürgergeld bekommen Menschen, die hilfebedürftig sind. Das bedeutet, dass Sie Ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können.  Es besteht aus verschiedenen Bausteinen. Welche es sind, erfahren Sie hier: