Regelbedarf
Hinter dem Amtsdeutsch „Regelbedarf“ verbirgt sich Ihr Anspruch auf finanzielle Unterstützung für die Ausgaben des täglichen Bedarfs. Dazu gehören Lebensmittel, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Teilhabe am kulturellen und gesellschaftlichen Leben sowie Strom. Wie viel Geld Sie zu erwarten haben, hängt ab von Ihrem Alter und Ihren Lebensumständen. Der Regelbedarf wird jährlich angepasst.
Ab dem 1. Januar 2023 beträgt er für
Alleinstehende, alleinerziehende Personen und Volljährige mit minderjähriger Partnerin oder minderjährigem Partner | 502 Euro |
Partnerinnen und Partner, wenn beide volljährig sind | 451 Euro |
Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ohne eigenen Haushalt, Personen unter 25 Jahre, die ohne Zusicherung des kommunalen Trägers | 402 Euro |
Kinder bzw. Jugendliche im 15. Lebensjahr (14 Jahre) bis zur Vollendung des minderjähriger Partnerin oder Partner (14-17 Jahre) | 420 Euro |
Kinder ab
Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (6-13 Jahre) | 348 Euro |
Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (0-5 Jahre) | 318 Euro |