Regelbedarf

Regelbedarf

Hinter dem Amtsdeutsch „Regelbedarf“ verbirgt sich Ihr Anspruch auf finanzielle Unterstützung für die Ausgaben des täglichen Bedarfs. Dazu gehören Lebensmittel, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Teilhabe am kulturellen und gesellschaftlichen Leben sowie Strom. Wie viel Geld Sie zu erwarten haben, hängt ab von Ihrem Alter und Ihren Lebensumständen. Der Regelbedarf wird jährlich angepasst.

Ab dem 1. Januar 2023 beträgt er für

Alleinstehende, alleinerziehende Personen und Volljährige mit minderjähriger Partnerin oder minderjährigem Partner502 Euro
Partnerinnen und Partner, wenn beide volljährig sind451 Euro

Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ohne eigenen Haushalt,
die nicht volljährige Partnerin oder Partner sind (18-24 Jahre)

Personen unter 25 Jahre, die ohne Zusicherung des kommunalen Trägers
umziehen (18-24 Jahre)

402 Euro

Kinder bzw. Jugendliche im 15. Lebensjahr (14 Jahre) bis zur Vollendung des
18. Lebensjahres (14-17 Jahre)

minderjähriger Partnerin oder Partner (14-17 Jahre)

420 Euro
Kinder ab Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres
(6-13 Jahre)
348 Euro
Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (0-5 Jahre)318 Euro

Weitere Leistungsarten