Regelbedarf
Hinter dem Amtsdeutsch „Regelbedarf“ verbirgt sich Ihr Anspruch auf finanzielle Unterstützung für die Ausgaben des täglichen Bedarfs. Dazu gehören Lebensmittel, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Teilhabe am kulturellen und gesellschaftlichen Leben sowie Strom. Wie viel Geld Sie zu erwarten haben, hängt ab von Ihrem Alter und Ihren Lebensumständen. Der Regelbedarf wird jährlich angepasst.
Seit dem 1. Januar 2022 beträgt er für
Alleinstehende, alleinerziehende Personen und Volljährige mit minderjähriger Partnerin oder minderjährigem Partner | 449 Euro |
Partnerinnen und Partner, wenn beide volljährig sind | 404 Euro |
Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ohne eigenen Haushalt, Personen unter 25 Jahre, die ohne Zusicherung des kommunalen Trägers | 360 Euro |
Kinder bzw. Jugendliche im 15. Lebensjahr (14 Jahre) bis zur Vollendung des minderjähriger Partnerin oder Partner (14-17 Jahre) | 376 Euro |
Kinder ab
Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (6-13 Jahre) | 311 Euro |
Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (0-5 Jahre) | 285 Euro |