Widerspruchs- und Klagemöglichkeiten
Natürlich kann es vorkommen, dass Sie nicht einverstanden sind mit Ihrem Leistungsbescheid. In diesem Fall können Sie zunächst Widerspruch einlegen. Das ist Ihr gutes Recht. Entweder gibt Ihre Kommune dem Widerspruch statt oder er wird an unsere Rechtsexperten weitergeleitet. Selbstverständlich gilt hier: Jeder Fall wird individuell, objektiv und neutral geprüft.
Falls Ihr Widerspruch erfolglos war, haben Sie im nächsten Schritt die Möglichkeit, Klage beim Sozialgericht zu erheben.