Wichtige Informationen anlässlich der Corona-Pandemie
- Schulausflüge und Klassenfahrten
Aufgrund der Vielzahl der aktuell abgesagten Schulausflüge und Klassenfahrten gilt Folgendes:
Bereits erfolgte Abbuchungen von der MünsterlandKarte können nur im selben Buchungsmonat wieder storniert werden (s. Leitfaden für Leistungserbringer). Es erfolgt dann keine Auszahlung.
Ist die Fahrt bereits abgebucht und überwiesen worden, können die unvermeidbaren Restkosten (Stornokosten etc., die nicht vom Schulministerium erstattet werden) zur Begleichung der Rechnungen einbehalten werden. Das nicht benötigte bzw. erstattete Geld muss unter Angabe des Namens des berechtigten Kindes und der Angabe des folgenden Verwendungszweckes: (BuT, Nr. der MünsterlandKarte, Erstattung Klassenfahrt/Ausflug) auf folgendes Konto zurückgezahlt werden:Kreissparkasse Steinfurt
BLZ: 403 510 60
Konto: 331
IBAN: DE06 4035 1016 0000 0003 31
BIC: WELADED1STF - Lernförderung
Einige Kinder benötigen besondere Unterstützung bei der Erledigung von schulischen Aufgaben.
Die bereits bewilligten Lernförderungen können, im Rahmen der vorhandenen und erlaubten Möglichkeiten unter Einhaltung der Corona-Hygienevorschriften (Einhaltung von Mindestabständen, Tragen von Mund-Nasen-Schutzmasken etc.) vor Ort durchgeführt werden. Nicht erfolgte Lernförderungen aus dem Monat April können noch nachgeholt werden. - Schülerbeförderungskosten
Alle bisher bewilligten Fahrkosten werden weiterhin erstattet, soweit die Aufwendungen hierfür tatsächlich anfallen. D.h. alle Abo-Fahrkarten werden vorerst weiterbezahlt. Einzelne Fahrkarten (Einzel-, Wochen- oder Monatskarten) brauchen aufgrund der Schulschließungen derzeit nicht gekauft werden und werden daher nicht erstattet. Wenn die Schulen wieder starten, werden die notwendigen Fahrkosten im Rahmen der bisherigen Bewilligung bis zum Ende des Schuljahres weiter übernommen werden.
- Mittagessen
Bestehende Pauschalvereinbarungen zur Abrechnung sind weiterhin gültig. Alle anderen Kosten für die Mittagsverpflegung können nur in dem Umfang abgerechnet werden, wie sie angefallen sind.
- Soziale und kulturelle Teilhabe
Sportangebote, Musikschulunterricht und viele andere Freizeitaktivitäten können wieder stattfinden allerdings unter strikten Auflagen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem jeweiligen Anbieter über die geltenden Hygiene- und Schutzkonzepte vor Ort.