Kinderhelme im Kreis Steinfurt
Wir wollen das Ihre Kinder sicher im Straßenverkehr unterwegs sind. Deshalb unterstützen wir Familien, die Bürgergeld beziehen, bei der Beschaffung von verkehrssicheren Fahrradhelmen mit einem Zuschuss in Höhe von 50 Euro.
Wer kann die Leistung erhalten?
Wir unterstützen Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren.
Voraussetzung ist, dass sie selber einen Anspruch auf Bürgergeld nach dem SGB II im Kreis Steinfurt haben. Der Leistungsanspruch muss für mindestens einen Monat zwischen September 2023 und Dezember 2023 gegeben sein.Wie sieht unsere Unterstützung aus?
Wir unterstützen Familien mittels personalisierter Gutscheine in Höhe von bis zu 50 Euro.
Ab wann sind die Gutscheine gültig?
Ab dem 15. September können Sie die Gutscheine einlösen.
Wie lange sind die Gutscheine gültig?
Die Gutscheine müssen spätestens am 15. Dezember eingelöst werden.
Der Fahrradhelm kostet mehr als 50 Euro. Was nun?
Übersteigen die Kosten des Helmes den maximalen Förderbetrag von 50 Euro, tragen Sie die Mehrkosten selbst.
Wo können Sie die Gutscheine einlösen?
Sie können die Gutscheine bei geeigneten Anbietern, zum Beispiel bei (Fahrrad-)Händlern einlösen. Es besteht keine Verpflichtung der Händler zur Entgegennahme der Gutscheine.
Bei Einlösung des Gutscheins kontrollieren die Händler die Identität des Gutscheininhabers. Für Rückfragen ist auf dem Gutschein die Telefonnummer des Jobcenters angegeben.Der Fahrradhelm kostet weniger als 50 Euro. Kann ich das restliche Geld behalten?
Nein. Wenn der gewählte Fahrradhelm weniger als 50 Euro kostet, verfällt der Differenzbetrag.