Geld zum Leben

Sofort- und Einmalzuschlag

Mehr Geld für Kinder aus einkommensschwachen Familien

Das jobcenter Kreis Steinfurt begrüßt das Sofort- und Einmalzuschlagsgesetz des Bundes. Das Gesetz beinhaltet einen Sofortzuschlag von 20 Euro monatlich für Kinder aus einkommensschwachen Familien und einen einmaligen Zuschuss an Grundsicherungsempfänger in Höhe von 200 Euro.

Der monatliche Sofortzuschlag von 20 Euro für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene wird zum 1. Juli 2022 eingeführt. Den Zuschlag erhalten unter anderem junge Menschen, die entweder einen Leistungsanspruch nach SGB II oder SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder auf Kinderzuschlag haben. Die Bundesregierung will mit dem Zuschlag finanzielle Spielräume für Familien schaffen und dazu beitragen, die Lebensumstände und Chancen von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Der Sofortzuschlag soll solange geleistet werden, bis die von der Regierungskoalition geplante Kindergrundsicherung eingeführt wird.

Für erwachsene Grundsicherungsempfänger, beispielsweise Arbeitslosengeld II-Bezieher, wurde eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro beschlossen. Der Einmalzuschlag soll pandemiebedingte Ausgaben und die steigenden Lebenshaltungskosten, die Menschen mit geringem Einkommen besonders hart treffen, ausgleichen. Die Auszahlung ist im Juli 2022 vorgesehen.

„SGB II-Leistungsbeziehende müssen keinen gesonderten Antrag stellen, um diese Zuschläge zu erhalten. Sie bekommen sie automatisch“, erläutert Thomas Robert, Vorstand des jobcenters Kreis Steinfurt.