Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine
Ab dem 1. Juni 2022 haben Geflüchtete aus der Ukraine Anspruch auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II.
Dazu zählen Leistungen zum Lebensunterhalt, eine Krankenversicherung, Kosten für die Unterkunft und Heizung, Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sowie zum Beispiel die Erstausstattung mit Möbeln oder Umzugskosten.
Neben diesen Unterstützungsleistungen haben Sie Zugang zu allen Qualifizierungsangeboten wie Sprachkursen, Integrationskursen und Weiterbildungen. Das jobcenter Kreis Steinfurt unterstützt Sie bei der Anerkennung Ihrer Berufsqualifikationen und arbeitet eng mit zuständigen Behörden und Netzwerkpartnern zusammen.
Wir helfen Ihnen, eine Arbeit zu finden.
Um diese Leistungen in Anspruch nehmen zu können, müssen Geflüchtete:
- im Kreis Steinfurt wohnen.
- eine Fiktionsbescheinigung bzw. einen Aufenthaltstitel nach §24 Abs. 1 AufenthG besitzen.
- einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II stellen.
- ein eigenes Bankkonto haben.
Alle Menschen in Deutschland haben das Recht, bei einer Bank ihrer Wahl ein sogenanntes Basiskonto zu eröffnen. Alle üblichen Banken und Sparkassen bieten ein Basiskonto an. Den Antrag erhalten Sie direkt bei der Bank oder Sparkasse.
Weitere Informationen zum SGB II finden Sie hier:
FAQ für geflüchtete Menschen aus der Ukraine