Wissenswertes
für Flüchtlinge aus der Ukraine
Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, dürfen ohne Visum in Deutschland einreisen. Dies gilt sowohl für ukrainische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger als auch für Menschen anderer Nationalität, die sich am 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten haben und geflüchtet sind. Diese Regelung gilt bundesweit vorerst bis zum 31. August 2022. Sofern Sie weder arbeiten möchten noch Unterstützung (etwa medizinische Versorgung oder Sozialleistungen) benötigen, müssen Sie sich bis 31. August weder registrieren noch eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Ukrainische Flüchtlinge können EU-weit den Status als Kriegsflüchtling erhalten. Ein Asylantrag ist daher nicht notwendig.
Willkommensangebote und Sprachförderung für Geflüchtete aus der Ukraine