Energiesparen

Energiekosten - wer hilft mir?

Sie können eine Nachzahlung Ihrer Stromkosten oder der Heizkosten-Abschläge nicht bezahlen?

Was Sie tun können und ob Sie Unterstützung oder ein Darlehen vom Jobcenter bekommen können, erfahren Sie hier. 

  • Nutzen Sie eine Energieberatung.

    In Zeiten, in denen die Energiepreise immer weiter steigen, ist es notwendig, das eigene Verbraucherverhalten zu hinterfragen. 
    Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Stromkosten sparen können, nutzen Sie den für Leistungsbeziehende der Grundsicherung für Arbeitsuchende kostenlosen Stromsparcheck der Caritas

    Tipps zum Energiesparen und Hilfen rund um Ihre Energieverträge erhalten Sie außerdem bei der Verbraucherzentrale. Sie können dort auch vor Ort Termine vereinbaren. 

    Verbraucherzentrale NRW Beratungsstelle Rheine
    Auf dem Thie 34, 48431 Rheine
    Telefon: 05971 86970-01
    Beratungsstützpunkt Ibbenbüren (Beratungsstelle Rheine)
    Rathaus, Alte Münsterstraße 16, 49477 Ibbenbüren
    Telefon: 05451 931-933
  • Sie sind bereits Kunde im Jobcenter.

    Heizkosten

    Erhalten Sie Geldleistungen vom Jobcenter, reichen Sie die Nachweise zur Erhöhung Ihrer Heizkostenvorauszahlungen bei uns ein. Wir kümmern uns. 

    Stromkosten

    Wenn Sie Geld von uns, Ihrem Jobcenter, bekommen, sind die Stromkosten pauschal mit Ihrem Regelbedarf abgedeckt. Sie müssen mit diesem Geld Ihre Stromrechnung selbst bezahlen. 

    Sollten Sie die Abschlagszahlungen für Strom einmal nicht bezahlen können, kontaktieren Sie unbedingt und zeitnah Ihr Versorgungsunternehmen. So vermeiden Sie hohe Kosten für Mahngebühren, Säumniszuschläge oder im schlimmsten Fall Vollstreckungskosten. 

    Liegt Ihnen die Jahresabrechnung für Ihren Stromverbrauch vor und Sie können den geforderten Nachzahlungsbetrag nicht selbst bezahlen? Dann rufen Sie zunächst Ihren Stromanbieter an und versuchen Sie einen Ratenzahlung mit ihm zu vereinbaren. Sollte dies nicht möglich sein, rufen Sie uns an oder reichen Sie den Nachweis zur Nachzahlung ein. Wir prüfen dann, ob ein Darlehen für Sie möglich ist. 

  • Mein Einkommen reicht nicht, um die gestiegenen Energiekosten zu bezahlen.

    Finanzielle Hilfe vom Jobcenter

    Sollten Sie nicht in der Lage sein, Ihre Heizkostennachzahlungen oder die Kosten für die Beschaffung von Heizmaterial zu bezahlen, können Sie Hilfe von uns erhalten. Wir können Sie auch für einen sehr kurzen Zeitraum unterstützen, zum Beispiel nur in dem Monat mit der hohen Nachzahlungsforderung. 
    Wichtig ist: Sie müssen dafür einen Antrag bei uns stellen und zwar in dem Monat, in dem die Nachzahlung bzw. die Rechnung für die Heizmaterialbeschaffung fällig wird. 

    Hier finden Sie den  Antrag, um ihn direkt auszufüllen. 
    Fügen Sie Ihrem Antrag folgende Unterlagen bei

     Folgende Unterlagen bitte nur als Kopien und nicht die Originaldokumente:  

    • vollständige aktuelle Heizkostenabrechnung Ihres Vermieters oder Ihres Versorgungsunternehmens bzw. die Rechnung über die Beschaffung von Heizmaterial
    • Mietvertrag
    • Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder (z. B. Lohnabrechnungen, Bescheide über andere Sozialleistungen wie z.B. Elterngeld, Kontoauszüge)

    Bitte beachten Sie:  Beschaffen Sie Ihr Heizmaterial, wie beispielsweise Öl oder Holz, selbst, sollten Sie sich vor dem Kauf bei uns erkundigen, ob und in welcher Höhe wir die Kosten übernehmen können. 

    Sie können gerne telefonisch einen Termin vereinbaren. Hier finden Sie unsere    Adressen sowie Öffnungszeiten


    Kinderzuschlag

    Der Kinderzuschlag ist eine finanzielle Hilfe, die der Staat hilfebedürftigen Familien zusätzlich zum Kindergeld zahlt. Er beläuft sich derzeit auf 250 Euro pro Kind. Ein Anspruch kann vorab schnell und unkompliziert mit dem KIZ-Lotsen überprüft werden. 

    Hinweis: Sie haben in der Vergangenheit beim KIZ-Lotsen ein negatives Ergebnis erhalten? Dann könnte es sich lohnen, heute noch einmal zu testen - denn durch den Sofortzuschlag für Kinder hat sich die Höchstgrenze erhöht. Auch bei höheren Betriebs- und Heizkosten könnte sich Ihr individueller Anspruch auf Kinderzuschlag ändern. 


    Wohngeld

    Des Weiteren können Sie prüfen, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben. Dies können Sie bequem von zu Hause oder unterwegs mit dem Wohngeld-Rechner erledigen. 

    Hinweis: Sollten Sie aktuell keine Ansprüche haben, empfiehlt es sich im nächsten Jahr erneut die Ansprüche zu prüfen, da die Bundesregierung zum neuen Jahr eine große Wohngeldreform anstrebt. Da derzeit noch keine näheren Informationen dazu vorliegen, bitten wir um Rückfragen hierzu abzusehen.