Integration und Arbeitsmarkt

Förderaufruf des Landes NRW

1.500 Euro für Neueinstellungen

Neueinstellungen in Zeiten der Pandemie sind für Arbeitgeber oft mit einem hohen Mehraufwand verbunden. Denn sie müssen zusätzliche Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz ergreifen. Insbesondere die Einstellung und Einarbeitung  von Personen, die bereits längere Zeit ohne eine Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt waren, stellt gerade für kleineren Betriebe, unter den besonderen Herausforderungen der Pandemie, eine große Hürde dar.
Diese Betriebe, mit weniger als 50 Mitarbeitende, unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen jetzt bei der Einstellung von Personen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen oder langzeitarbeitslos im Sinne des §18 SGB III sind. Sie erhalten in diesen Fällen eine Einarbeitungspauschale in Höhe von 1.500 Euro.  Diese Förderung können die Unternehmen sechs Monate nach einer Neueinstellung beantragen, vorgesetzt, wenn das Beschäftigungsverhältnis weiterhin besteht.

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