Corona

Miete und Stromkosten sind zu zahlen

Fristlose Kündigungen drohen

Derzeit werden Bezieher von Arbeitslosengeld II in verschiedenen Online-Foren unter Verweis auf die Corona-Gesetzgebung dazu aufgerufen, ihre Miete sowie Stromrechnungen nicht zu zahlen. Das jobcenter Kreis Steinfurt weist ausdrücklich drauf hin, dass dieses Vorgehen nicht rechtens ist.

Zwar wurde das Kündigungsrecht für Vermieter durch das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie eingeschränkt, aber nur soweit die Nichtzahlung auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruht. Diese Voraussetzungen liegen beim Bezug von SGB II-Leistungen nicht vor, da die Kosten für Unterkunft und Heizung durch das Jobcenter in voller Höhe übernommen werden.

Insofern müssen Bezieher von Arbeitslosengeld II, die ihren Zahlungsverpflichtungen an Vermieter und Energieversorger nicht nachkommen, mit negativen Konsequenzen rechnen. Das heißt konkret: Bei der Nichtzahlung von Miete können die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung vorliegen und wer seine Stromrechnung nicht begleicht, muss mit einem Mahnverfahren seines Energieversorgers rechnen oder sogar mit einer Stromsperre.