Fördermöglichkeiten

Unsere finanziellen Fördermöglichkeiten

Eine Zusammenarbeit mit uns lohnt sich für Sie. Unter Umständen sogar doppelt. Zum einen finden Sie die passenden Mitarbeitenden für Ihr Unternehmen. Zum anderen können Sie möglicherweise von unseren Förderinstrumenten profitieren. Ihre persönliche Ansprechperson prüft in jedem Fall, ob und welche finanziellen Hilfen Sie in Anspruch nehmen können.

Überblick der Fördermöglichkeiten:

  • Eingliederungszuschuss

    Es besteht die Möglichkeit, dass wir Ihnen einen Eingliederungszuschuss gewähren, wenn Sie einen neuen Mitarbeitenden aus unserem Portfolio einstellen. Dieses Geld erhalten Sie, wenn die Einarbeitung mit einem für Sie höheren Aufwand verbunden ist. Wie hoch der Zuschuss ausfällt und wie lange wir ihn zahlen, richtet sich nach dem Einarbeitungsbedarf, den Fähigkeiten und dem Potenzial des neuen Mitarbeitenden.
    Bitte beachten Sie: Der Eingliederungszuschuss muss vor Beginn der Beschäftigung beantragt werden.  Ansonsten ist keine Förderung möglich. Aber keine Sorge, wir unterstützen Sie dabei. 

  • Betriebliche Umschulung

    Falls Sie Umschulenden die Gelegenheit bieten, in Ihrem Betrieb zu lernen, besteht für Ihr Unternehmen die Möglichkeit finanziell zu profitieren. Stellen Sie sicher, dass der von uns geprüfte und geeignete Bewerber bzw. die Bewerberin, alle außer- und/oder überbetrieblichen Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen innerhalb von 24 Monaten absolviert. Bereiten Sie die Umschulenden wie jeden anderen Azubi auf die Prüfungen vor, die wie üblich vor der zuständigen Kammer erfolgt. Dann kümmern wir uns um die Finanzierung: Wir übernehmen die Vergütung des oder der Mitarbeitenden während der gesamten Dauer der Umschulung.
    Nach der Abschlussprüfung haben Sie die Möglichkeit, die Umschülerin oder den Umschüler in Ihrem Be­trieb einzustellen. Es besteht aber keine Verpflichtung zur Über­nahme in ein Beschäftigungsverhältnis.


  • Betriebliches Praktikum

    Sie können betriebliche Praktika für die Dauer von sechs Wochen anbieten, ohne dass Kosten für Sie entstehen. Nutzen Sie die Möglichkeit, potenzielle Mitarbeitende und ihre Arbeit auf diese Weise besser kennenzulernen oder sie gezielt für zukünftige Tätigkeiten anzulernen. Während des Praktikums übernehmen wir weiterhin deren Leistungen zum Lebensunterhalt und darüber hinaus die Fahrtkosten zu Ihrem Betrieb.
    Bitte sprechen Sie uns an! Wir unterstützen Sie dabei, die Bewerber und Bewerberinnen zu finden, die genau zu den Anforderungen in dem jeweiligen Arbeitsbereich passen – und Ihren Betriebsalltag bereichern.

  • Einstiegsqualifizierung

    Die Einstiegsqualifizierung ist ein sechs- bis zwölfmonatiges Praktikum, für junge Menschen, die schon länger einen Ausbildungsplatz suchen. Geben Sie ihnen eine Chance, sich in Ihrem Betrieb zu bewähren. Dann erhalten Sie einen monatlichen Zuschuss zur Vergütung bis zu einer Höhe von 262 €. Außerdem übernehmen wir einen pauschalisierten Anteil am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag.
    Nutzen Sie die Gelegenheit, den jungen Menschen und seine Arbeitsweise besser kennenzulernen. Die Praktikantinnen und Praktikanten erhalten dagegen genug Zeit, um den Ausbildungsberuf für sich zu entdecken und sich bereits vorab mit Ihrem Unternehmen und Ihren Anforderungen vertraut zu machen.
    Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Förderung vor Beginn der Einstiegsqualifizierung gestellt sein muss. Wir helfen Ihnen hierbei gerne weiter. Sprechen Sie uns an!

  • Anpassungsqualifizierungen

    Sie haben jemanden für Ihren Betrieb gefunden, würden ihn auch gerne einstellen, aber ihm fehlt noch die entscheidende Qualifizierung für notwendige Tätigkeiten wie beispielsweise Gabelstablerfahren oder die Nutzung von Kettensägen? Kein Problem! Sprechen Sie uns gerne an. Wir ermöglichen die entsprechende Qualifizierung oder Weiterbildung – schnell und unbürokratisch.

  • Teilhabechancengesetz

    Hinter diesem sperrigen Titel verbergen sich verschiedene Möglichkeiten, von denen Sie personell und finanziell profitieren können.

    Eingliederung von Langzeitarbeitslosen nach § 16 e SGB II

    Geben Sie Menschen, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos gemeldet sind, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Voll- oder Teilzeit und profitieren Sie von dieser Fördermöglichkeit.
    Wir zahlen Lohnkostenzuschüsse für die Dauer von zwei Jahren. Der Zuschuss beträgt im ersten Jahr 75 Prozent und im zweiten Jahr 50 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts. Berücksichtigungsfähig ist das Arbeitsentgelt nach dem Mindestlohngesetz oder, sofern eine tarifliche Bindung besteht, das tarifliche Arbeitsentgelt einschließlich des pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamt-Sozialversicherungsbeitrag abzüglich des Betrags zur Arbeitsförderung. Einmalzahlungen sind nicht berücksichtigungsfähig. 
    Darüber hinaus gewährleisten wir eine beschäftigungsbegleitende Betreuung der Arbeitnehmenden während der gesamten Förderzeit. Mithilfe dieses Coachings unterstützen wir Ihre neuen Mitarbeitenden dabei, sich in den Arbeitsalltag und Ihr Unternehmen zu integrieren.

    Teilhabe am Arbeitsleben § 16 i SGB II

    Diese Fördermöglichkeit soll langzeitarbeitslose Menschen Teilhabe- und Beschäftigungschancen ermöglichen. Es gibt gute Gründe für Sie, diese Chance der Mitarbeitendengewinnung zu ergreifen:

    • Sie erhalten die gewünschte personelle Verstärkung.
    • Sie erhalten einen fünfjährigen Lohnkostenzuschuss. In den ersten beiden Jahren übernehmen wir  die Lohnkosten in Höhe des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts in voller Höhe. Berücksichtigungsfähig ist das Arbeitsentgelt nach dem Mindestlohngesetz oder, sofern eine tarifliche Bindung besteht, das tarifliche Arbeitsentgelt einschließlich des pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamt-Sozialversicherungsbeitrag abzüglich des Betrags zur Arbeitsförderung. Einmalzahlungen sind nicht berücksichtigungsfähig. Im dritten Jahr beträgt der Zuschuss 90 Prozent, im vierten 80 Prozent und im fünften Jahr übernehmen wir noch 70 Prozent.
    • Wir übernehmen notwendige Qualifizierungen in Höhe von bis zu 3.000 Euro.
    • Wir gewährleisten eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung der Arbeitnehmenden während der gesamten Förderzeit. Selbstverständlich übernehmen wir sämtliche anfallende Kosten.

    Sie können ganz einfach in den Genuss der finanziellen Unterstützung gelangen:
    Bieten Sie Menschen, die über 25 Jahre alt sind,

    • und in den vergangenen sieben Jahren mindestens sechs Jahre Leistungen nach dem SGB II bezogen haben
    • oder Erziehenden mit mindestens einem minderjährigen Kind oder schwerbehinderten Menschen, die seit fünf Jahren oder länger Leistungen erhalten

    eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Voll- oder Teilzeit an.