Einmalbedarf

Einmalbedarf

Im Leben ist nicht alles planbar. Daher erhalten Sie von uns in besonderen Ausnahmefällen zusätzliche Unterstützung. Wenn Sie zum Beispiel neue Bekleidung oder Haushaltsgegenstände wie Möbel oder Elektrogeräte benötigen, haben Sie in bestimmten Situationen Anspruch auf sogenannte Einmalzahlungen.

  • Sie erhalten Beihilfen für neue Haushaltsgegenstände

    • wenn Sie Ihre Möbel oder andere Haushaltsgegenstände durch einen Wohnungsbrand verloren haben.
    • wenn Sie aus dem Ausland nach Deutschland ziehen.
    • wenn Sie als junger Heranwachsender aus der Wohnung Ihrer Eltern ziehen, Ihre Eltern Sie nicht unterstützen können und der Auszug seitens des Jobcenters als notwendig erachtet wurde.
    • wenn Sie obdachlos oder nicht sesshaft waren und das erste Mal eine Wohnung beziehen.
    • wenn Sie ein Kind bekommen haben oder das erste Mal ein Kind bei Ihnen zu Hause aufnehmen, das kein Pflegekind ist.

    Trifft eine der oben genannten Situationen auf Sie zu, hängt die Höhe der einmaligen Beihilfe für Ihre Haushaltsgegenstände von der Anzahl der Personen ab, die bei Ihnen zu Hause leben.

  • Sie erhalten Beihilfen für Bekleidung

    • wenn Sie Ihre Bekleidung durch einen Wohnungsbrand verloren haben.
    • wenn sich aufgrund einer Krankheit Ihr Gewicht innerhalb kurzer Zeit verändert und Sie deutlich größere oder kleinere Kleidung benötigen.

    Trifft eine der oben genannten Situationen zu, hängt die Höhe der einmaligen Beihilfe für die Bekleidung vom Alter der Person ab.

  •  Sie erhalten Beihilfen für Bekleidung bei einer Schwangerschaft

    Wenn Sie ein Baby erwarten, stehen wir Ihnen ebenfalls mit einmaligen Beihilfen für die notwendige Bekleidung für Sie und Ihr Baby zur Seite.

  • Sie können ein Darlehen erhalten

    Ihr Herd oder Ihre Waschmaschine geht kaputt. In diesen Situationen, die nicht vorhersehbar sind und in denen man dringend Geld für bestimmte Dinge benötigt, können wir Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Darlehen weiterhelfen. Dieses geliehene Geld müssen Sie allerdings zurückzahlen. Das geschieht in der Regel, indem monatlich 10 Prozent der für Sie und Ihrer Angehörigen maßgeblichen Regelbedarfe weniger ausgezahlt werden.

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