Wir sind gut aufgestellt
Das Bürgergeld ist Geschichte. Ab dem 1. Juli wird es durch die neue Grundsicherung ersetzt. Sie soll mehr Verbindlichkeit schaffen und die Arbeitsmarktintegration wieder konsequent in den Fokus rücken. Dafür verschärft der Gesetzgeber auch die Mitwirkungspflichten, Vermögensprüfungen, Leistungsminderungen sowie Regeln zur Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch. An der Höhe der Regelsätze ändert sich nichts.
„Auch mit der Neuausrichtung bleiben wir Chancengeber“, betont Roswitha Reckels, Vorstandsvorsitzende jobcenter Kreis Steinfurt. Denn die Grundsicherung bietet den Jobcentern auch mehr Möglichkeiten, Menschen in Arbeit zu bringen, da der Zugang zu Fördermaßnahmen für Langzeitleistungsbeziehende erleichtert wird.
Der Vermittlungsvorrang wird ausdrücklich im Gesetz verankert. Folglich sollen Eingliederungsleistungen zum Beispiel Weiterbildungen und Qualifizierungen nur zum Einsatz kommen, wenn sie für eine nachhaltige Integration in Arbeit erfolgsversprechender sind. „Dieses Vorgehen ist für uns spätestens seit der Vermittlungsoffensive NRW, die bereits ein halbes Jahr nach der Einführung des Bürgergeld gestartet ist, selbstverständlich“, so Tanja Schmidt, Vorstand jobcenter Kreis Steinfurt. Demensprechend gut schneidet das Jobcenter im Bundes- und Landesvergleich ab. Schmidt weiter: „In 2025 lagen wir mit einer Integrationsquote von 23,4 Prozent über dem Bundesdurchschnitt (21,4 Prozent). In den ersten fünf Monaten dieses Jahres belegen wir mit unserer Integrationsquote den vierten Rang aller 53 Jobcenter in NRW.“
„Diese positiven Zahlen sind nicht zuletzt Ergebnis der guten Zusammenarbeit mit unseren Partnern am Arbeitsmarkt wie beispielsweise der hiesigen Wirtschaft“, so Reckels weiter. Diese Kooperation kann durch die Regelungen in der neuen Grundsicherung noch verbessert werden. Denn das Prinzip, Arbeit statt Leistungsbezug zu finanzieren, wird ausgebaut. Es soll mehr geförderte Beschäftigung finanziert werden. „Ein Beispiel: Wenn ein Leistungsbeziehender wieder eine Arbeit aufnimmt, können die Geldleistungen, die er ausgezahlt bekommen hätte, dafür verwendet werden, dem Arbeitgeber einen Lohnkostenzuschuss zu finanzieren“, so Schmidt.
Ebenfalls neu: Erziehende im Leistungsbezug werden früher in den Fokus genommen. Statt wie bislang ab dem dritten Lebensjahr können Erziehende ab dem vollendeten 14. Lebensmonat ihres Kindes in Arbeit vermittelt werden. Natürlich ist die Voraussetzung, dass die Kinderbetreuung gesichert ist. Auch hier, betont Reckels, sehe sich das Jobcenter gut aufgestellt: „Als kommunales Jobcenter arbeiten wir eng mit dem Kreisjugendamt und den städtischen Jugendämtern in Rheine, Ibbenbüren, Emsdetten und Greven zusammen.“ Daher ist die Vorständin zuversichtlich, dass zeitnahe und gute Lösungen für die Betroffenen gefunden werden können.
Mit dem stärkeren Fokus auf Arbeit verbindet die Bundesregierung auch höhere Erwartungen an die Mitwirkung der Leistungsbeziehenden. Wer Termine beim Jobcenter versäumt oder eine zumutbare Arbeit ohne anerkannten Grund ablehnt, muss deshalb künftig mit strengeren Leistungsminderungen rechnen. Für wiederholte Meldeversäumnisse ist ein gestuftes Verfahren vorgesehen, das in bestimmten Fällen bis zum vollständigen Wegfall der Leistungen führen kann. „Natürlich sieht das neue Gesetz besondere Schutzmechanismen für vulnerable Gruppen wie beispielsweise Menschen mit psychischen Erkrankungen vor. Das ist uns auch wichtig“, erläutert Schmidt.
Schon bei der Antragsstellung gelten ab sofort strengere Regeln, die stärker auf das Subsidiaritätsprinzip abstellen. Denn die Karenzzeit für die Berücksichtigung von Vermögen ist abgeschafft. Ebenso sind die Freibeträge für das Vermögen neu geregelt und die Höhe des geschützten Vermögens ist ab sofort nach Altersstufen gestaffelt. „Wer bislang neu ins Bürgergeld rutschte, durfte im ersten Jahr bis zu 40.000 Euro seines Vermögens behalten. Ab sofort dürfen unter 30-Jährige maximal 5.000 Euro besitzen. Der Wert steigt auf maximal 20.000 Euro für über 51-Jährige“, erklärt Thomas Robert, Jobcentervorstand.
Auch bei den Wohnkosten gibt es Änderungen. Die Karenzzeit von einem Jahr bleibt zwar bestehen, aber die Wohnkosten werden ab sofort gedeckelt. Folglich übernimmt das Jobcenter auch in der Grundsicherung Miete und Heizung weiterhin, aber nur noch bis zur anderthalbfachen Höhe der örtlichen Mietobergrenze. Wer teurer wohnt, muss die Differenz selbst tragen oder in eine günstigere Wohnung umziehen. Auch hier sieht der Gesetzgeber Härtefallregelungen, insbesondere für Familien vor.
„Mit der neuen Grundsicherung erhalten wir auch neue Möglichkeiten, um Missbrauch von Sozialleistungen zu bekämpfen“, so Robert weiter. Künftig muss das Jobcenter Hinweise auf Schwarzarbeit oder Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn an den Zoll weitergeben. Bestätigt sich der Verdacht wird das Jobcenter informiert, um zum Beispiel Rückforderungen von zu Unrecht gezahlten Geldleistungen zu veranlassen. Neu in diesem Zusammenhang: Ab Juli kann das Jobcenter auch Arbeitgeber zur Rückzahlung der Gelder heranziehen, wenn Beschäftigungen nicht oder falsch gemeldet werden.
Insgesamt, so das Fazit der Vorstände, stärkt die neue Grundsicherung die Vermittlungsarbeit und die individuelle Unterstützung. „Für unsere Arbeit bedeutet die Reform, dass wir unseren eingeschlagenen und erfolgreichen Kurs fortsetzen können und weiter alles dafür tun, Menschen in Arbeit zu bringen“, betont Reckels zufrieden. Dass der Gesetzgeber strenger auf die Mitwirkungspflichten abzielt, ist ein wichtiger Schritt, um das Verhältnis von Solidarität und Eigenverantwortung besser auszubalancieren. „Wir wissen, dass das Gros der Leistungsbeziehenden gar nicht von den vorgesehenen, schärferen Regelungen betroffen ist“, so die Vorstandsvorsitzende weiter. Wer allerdings Leistungen zu Unrecht erhält oder aber das System ausnutzt, muss künftig mit härteren Konsequenzen rechnen.
