Arbeiten in Deutschland
Wenn Sie sich ohne Visum oder mit Schengen-Visum in Deutschland aufhalten, dürfen Sie nicht arbeiten. Um als geflüchtete Person arbeiten zu dürfen, brauchen Sie eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis. Diese können Sie Amt für Zuwanderung, Aufenthalt und Einbürgerung beantragen.
Sie können das Antragsformular unter dem folgenden Link verwenden. Sie können den Antrag per Post oder E-Mail an uns zurücksenden.
Wichtig: Die Stadt Rheine hat eine eigene Ausländerbehörde. Wenn Sie dort wohnen, müssen Sie ins städtische Rathaus gehen. Kontaktdaten finden Sie hier.
Die grundsätzliche Arbeitserlaubnis wird bereits gemeinsam mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis erteilt und dort vermerkt, auch wenn Sie noch kein konkretes Arbeitsangebot haben. Wenn Sie den Antrag für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis abgegeben haben, erhalten Sie ein PDF-Dokument (die sogenannte Fiktionsbescheinigung) als Bestätigung. Mit diesem Dokument dürfen Sie sofort eine Arbeit aufnehmen. Die Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz in Deutschland wird zunächst für zwei Jahre erteilt. Sie können damit die Leistungen zur Beratung und Vermittlung des jobcenters Kreis Steinfurt oder Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen. Zur Arbeitsaufnahme brauchen Sie eine Steuer-Identifikationsnummer. Diese erhalten Sie automatisch per Post, nachdem Sie Ihren Wohnsitz angemeldet haben.
Wichtig: Wenn Sie Leistungen nach dem SGB II erhalten, helfen wir Ihnen bei der Suche nach Arbeit. Wir melden uns bei Ihnen und vereinbaren einen Termin.