EInmalige Leistungen

Einmalige Leistungen

Sie können extra Geld bekommen.

Sie bekommen extra Geld vom Jobcenter

in bestimmten Situationen.

Das extra Geld

  • heißt einmalige Leistung,
  • ist eine Ausnahme.



Einmalige Leistungen sind zum Beispiel:

SIe können Geld für Möbel bekommen.
  • Möbel und Elektro-Geräte,
  • or-tho-pä-di-sche Schuhe,
    das sind besondere Schuhe für Menschen mit Fuß-Problemen,
  • Re-pa-ra-tur von einem Therapie-Gerät und
    Miete von einem Therapie-Gerät,
    zum Beispiel von einer Brille oder von einem Hör-Gerät,
  • Kinder-Wagen und andere Dinge für ein Baby.


Sie bekommen extra Geld zum Beispiel,

  • wenn Ihre Wohnung gebrannt hat,
  • wenn Sie neu in Deutschland sind,
  • wenn Sie zum ersten Mal in eine eigene Wohnung ziehen,
  • wenn Sie ein Kind bekommen,
  • wenn Sie krank waren
    und deshalb alle Kleidung plötzlich zu groß oder zu klein ist,
  • wenn Sie lange im Gefängnis waren.


Sie bekommen kein extra Geld vom Jobcenter,

wenn etwas kaputt geht.

Wir können Ihnen aber Geld leihen.

Zum Beispiel für eine Wasch-Maschine.

Sie zahlen uns das Geld nach und nach zurück.