Bürger-Geld beantragen

Bürger-Geld beantragen

Sie wollen Bürger-Geld bekommen.

Dann müssen Sie einen Antrag stellen.

Den Antrag bekommen Sie im Rathaus.

Gehen Sie ins Rathaus.

Fragen Sie nach einem Termin.

Bringen Sie zu dem Termin mit

  • einen Personal-Ausweis oder einen anderen Ausweis
  • Sozial-Versicherungs-Ausweis

Sie müssen den Antrag nicht alleine ausfüllen.

Wir füllen den Antrag mit Ihnen zusammen aus.


Wichtig:

Ohne Antrag bekommen Sie kein Geld.

Sie bekommen kein Geld für die Zeit vor dem

Antrag.


  • Zum ersten Mal hier

    Ausweis mitbringen.

    1. Termin

    Das müssen Sie zu dem Termin mitbringen:

    • Personal-Ausweis
      oder einen anderen Ausweis,
    • Sozial-Versicherungs-Ausweis.


    Das machen wir bei dem Termin:

    Wir sprechen zusammen.

    Sie bekommen den Antrag zum Ausfüllen.

    Der Antrag ist in schwerer Sprache.

    Sie brauchen Hilfe beim Ausfüllen.

    Sagen Sie im Jobcenter:

    Ich kann den Antrag nicht alleine ausfüllen.

    Dann helfen wir Ihnen.


    2. Termin

    SIe müssen ein zweites Mal zu uns kommen.

    Sie bekommen einen neuen Termin.

    Sie müssen viele Dinge zu dem neuen Termin mitbringen.

    Das schwere Wort für die Dinge heißt Dokumente:

    • den ausgefüllten Antrag,
    • alle Konto-Auszüge von den letzten 6 Monaten,
    • Abrechnungen von allem was Sie verdienen,
      zum Beispiel Arbeits-Lohn oder Kinder-Geld,
    • Ihre Spar-Bücher,
    • den Miet-Vertrag von Ihrer Wohnung,
    • die letzte Nebenkosten-Abrechnung von Ihrer Wohnung,
    • Kranken-Versicherungs-Karte,
    • Personal-Ausweis.


    Wir machen Kopien von Ihren Dokumenten.

    Sie nehmen die Dokumente wieder mit nach Hause.

    In ein paar Tagen bekommen Sie 2 Briefe.


    SIe bekommen einen Brief von uns.

    1. Brief vom Jobcenter:
    Einladung von der Arbeits-Vermittlung

    Der 1. Brief vom Jobcenter ist

    eine Einladung zu einem Termin

    bei der Arbeits-Vermittlung.

    Bei diesem Termin geht es darum,

    eine Arbeits-Stelle zu suchen.


    Sie bekommen einen zweiten Brief von uns.

    2. Brief vom Jobcenter:
    Bescheid

    Der 2. Brief vom Jobcenter heißt Bescheid.

    In dem Bescheid steht,

    • ob Sie Bürger-Geld bekommen,
    • wieviel Geld Sie bekommen,
    • wie lange Sie das Geld bekommen,
    • auf welches Konto wir das Geld zahlen.

    In dem Bescheid steht auch ganz genau,

    wie wir alles ausgerechnet haben.

    Deshalb ist der Bescheid sehr lang.

    Sie bekommen einen Bescheid vom Jobcenter,

    wenn sich etwas ändert.

    Zum Beispiel,

    wenn Sie ab jetzt weniger oder mehr Geld bekommen.

  • Weiter-Bewilligungs-Antrag

    SIe müssen einen Weiter-Bewilligungs-Antrag stellen.

    Sie bekommen das Bürger-Geld

    erst nur für ein paar Monate

    In Ihrem Bescheid steht

    bis wann Sie das Bürger-Geld bekommen.


    Wir schreiben Ihnen einen Brief

    ungefähr 4 Wochen vor dem Ende.

    In dem Brief ist ein neuer Antrag.

    Füllen Sie den Antrag aus und

    geben Sie den Antrag im Jobcenter ab.

    Brauchen Sie Hilfe beim Ausfüllen vom Antrag?

    Fragen Sie uns.


    Wichtig:

    Sie müssen den Antrag bald ausfüllen und abgeben.

    Ohne Antrag bekommen Sie kein Geld mehr.

  • Wider-Spruch

    Sind Sie mit einem Bescheid nicht einverstanden?

    Zum Beispiel,

    weil etwas in dem Bescheid falsch ist.

    Rufen Sie im Jobcenter an und

    machen Sie einen Termin.

    Wichtig:

    Sie müssen den Termin so schnell wie möglich machen.

    Sagen Sie bei dem Termin:

    • Ich bin mit dem Bescheid nicht einverstanden.
    • Ich lege Wider-Spruch ein.
    Sie können uns einen Brief schreiben.


    Sie können auch einen Brief an das Jobcenter schreiben.

    Schreiben Sie:

    Mein Name ist: _______________________________.

    Mein Akten-Zeichen ist: _________________________.

    Hiermit lege ich gegen den Bescheid Widerspruch ein,

    weil: ________________________________________.

    Ein Akten-Zeichen hat viele Zahlen oder Buchstaben.

    Ihr Akten-Zeichen steht auf dem Bescheid.

    Wir prüfen Ihren Wider-Spruch.

    Sie bekommen einen neuen Bescheid.

    Sind Sie mit dem neuen Bescheid nicht einverstanden?

    Sie können mit dem neuen Bescheid zu einem Rechtsanwalt gehen.