Wer kann Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommen?

Wer kann Leistungen bekommen?

Kinder und Jugendliche können Leistungen erhalten.

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe sind

für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.

Die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen

  • dürfen höchstens 25 Jahre alt sein,
  • gehen in den Kindergarten,
    zu einer Tages-Mutter,
    in die Schule
    oder in die Berufs-Schule,
  • bekommen kein Geld für eine Ausbildung,
  • leben in einer Familie mit wenig Einkommen.


Das sind Familien mit wenig Einkommen:

Die Familien bekommen zum Beispiel

  • Bürger-Geld,
  • Sozial-Hilfe,
  • Wohn-Geld,
  • Kinder-Zuschlag oder
  • Geld für Asyl-Bewerber,
    das spricht man: A-sül-Bewerber.


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Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommen können?

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