Bildung und Teilhabe
Im Gesetz steht:
Kinder haben das Recht auf Bildung und
Teilhabe.
Bildung bedeutet lernen.
Teilhabe bedeutet mitmachen,
zum Beispiel in der Freizeit.
Das bedeutet zum Beispiel:
Alle Kinder dürfen mitmachen
- beim Mittag-Essen in der Schule,
- bei Musik,
- im Sport-Verein,
- beim Ausflug vom Kindergarten.
Kein Kind wird ausgeschlossen.
Manche Familien haben zu wenig Geld.
Die Kinder von den Familien
können Unterstützung von uns bekommen
für bestimmte Angebote.
Die Unterstützung ist
- Geld oder
- andere Hilfen.
Die Unterstützung von uns heißt Leistung.