Bildung und Teilhabe

Bildung und Teilhabe

Alle Kinder haben das Recht mitzumachen.

Im Gesetz steht:

Kinder haben das Recht auf Bildung und

Teilhabe.

Bildung bedeutet lernen.

Teilhabe bedeutet mitmachen,

zum Beispiel in der Freizeit.


Das bedeutet zum Beispiel:

Alle Kinder dürfen mitmachen

  • beim Mittag-Essen in der Schule,
  • bei Musik,
  • im Sport-Verein,
  • beim Ausflug vom Kindergarten.

Kein Kind wird ausgeschlossen.


Manche Familien haben zu wenig Geld.

Die Kinder von den Familien

können Unterstützung von uns bekommen

für bestimmte Angebote.

Die Unterstützung ist

  • Geld oder
  • andere Hilfen.

Die Unterstützung von uns heißt Leistung.